Wir beobachten verstärkt, dass Menschen aus der LSBTIQ*-Szene sterben, ohne für ihre Bestattung Vorsorge getroffen zu haben.
Und dann wird es extrem schwierig für Freund*innen dieser Personen – oder auch für uns als Verein, der für diese Personen eine Gemeinschaftsgrabstätte anbietet – eine würdige Bestattung unter Einbeziehung des Familien- oder Freundeskreises zu organisieren.
Deshalb weisen wir darauf hin, dass man unbedingt in seinem Bekannten-, Freundes- und/oder Familienkreis seinen Wunsch artikulieren muss, dass man auf MEMENTO bestattet werden möchte, damit der Verein auch von kurzfristig verstorbenen Personen rechtzeitig erfahren kann, um dann gegebenenfalls eine Bestattung auf einem anderen Friedhof zu verhindern.
Dies gilt für alle Arten von Bestattungen. Also „normale“ Beisetzungen (Wo man selber oder die Angehörigen die Kosten der Bestattung übernehmen.), als auch „Sozialbestattungen“ (Wo die Angehörigen die Kosten für die Beisetzung nicht tragen können und somit das Sozialamt zahlt.) oder auch sogenannte „Ordnungsrechtliche Bestattungen“ (Wo es keine zahlungspflichtigen Angehörigen gibt und das Sozialamt deshalb zahlt.).
Es gibt -rein gesetzlich gesehen- keinen 100 % garantierten Anspruch darauf, dass das zuständige Sozialamt eine Beisetzung auf MEMENTO gestatten muss. Aber mit einer uns vorliegenden, schriftlichen Willenserklärung der/des Verstorbenen, das er/sie eine Beisetzung auf unserer Gemeinschaftsgrabstätte gewünscht hatte, haben wir als Vereinsvorstand zumindest bestmögliche Voraussetzungen, uns bei dem jeweils zuständigen Grundsicherungsamt dafür einzusetzen. Was uns so auch von der Sozialbehörde Hamburg (Referat SI 23) erläutert wurde.
Aber auch für Unklarheiten oder Streitigkeiten im Familien- oder Freundeskreis ist eine solche Willensbekundung natürlich sehr sinnvoll!
Deshalb haben wir in unserem Download-Center einen Vordruck für eine derartige Bestattungswunscherklärung hinterlegt.