KURZINFORMATION + KOSTENÜBERSICHT

(Stand:  Mai 2023)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Liebe Interessenten*innen,

vielen Dank für das Interesse an unserem gemeinnützigen Verein MEMENTO e.V.  auf dem Friedhof Ohlsdorf in Hamburg.

Unser Verein wurde 1995 gegründet, um Gemeinschaftsgrabstätten für Menschen anzubieten, die in irgendeiner Weise von HIV/AIDS betroffen sind.

2021 entschied der Verein, seine Grabstätten zusätzlich auch für die Menschen der LSBTIQ*-Community zu öffnen. Und für alle, die sich diesen beiden Gruppen in besonderer Weise verbunden fühlen, sowie Partner*innen oder leibliche Verwandte der beigesetzten Personen.

Für alle genannten Personengruppen ist keine Vereinsmitgliedschaft notwendig, um auf unseren Grabstätten beigesetzt werden zu können. Dennoch freuen wir uns natürlich sehr über jeden neuen Vereinsbeitritt. Denn nur durch die dauerhafte Existenz des Vereines ist gewährleistet, dass auch zukünftig unsere gemeinsamen Grabstätten des Trauerns, der Solidarität und des Gedenkens angeboten und unterhalten werden können. Selbstverständlich dürfen sich auch alle Vereinsmitglieder*innen laut Vereinssatzung von MEMENTO e.V. gerne auf der Grabstätte beisetzen lassen.

Viele Menschen leben nicht in traditionellen Formen von Familie. Stattdessen prägen andere Arten von Communities und Netzwerken ihr Leben. Unsere Gemeinschaftsgrabstätten bieten die Möglichkeit, die so erfahrene Solidarität über den Tod hinaus zu erhalten.

Orientieren Sie sich bitte auf dem Friedhof Ohlsdorf an der Ausschilderung der Kapellen.

Unsere aktuelle Grabanlage: MEMENTO II befindet sich ca. 5 Gehminuten von Kapelle 7 entfernt in der Nähe des Nordteichs; auf dem Gelände des sogenannten „Millionenhügels“ (In der Ebene). Sie erreichen den Standort mit der Buslinie 270 (Haltestelle: Kapelle 7). Von dort gehen Sie in den ersten Weg, links neben dem Bungalow-Gebäude (Friedhofsgärtnerei) und laufen immer geradeaus, bis sich neben der linken Seite des Weges das große Areal des Millionenhügels öffnet. Mit der Steintreppe gelangen Sie in die Ebene und gehen in den ersten Gang zwischen der Anhöhe und der Ebene. Hier befinden sich die aktuellen zwei Grabstätten II, links und II, rechts direkt nebeneinander. Beide Grabflächen wurden gartengestalterisch zu einer Fläche zusammengefasst, verbindendes Element sind die in der Mitte befindlichen Bodenplatten mit den Namen der hier beigesetzen Verstorbenen.

Unsere ehemalige Grabanlage: MEMENTO I liegt ca. 10 Gehminuten vom Haupteingang entfernt, in der Nähe des Rosengartens. Sie erreichen den Standort mit der Buslinie 170 (Haltestelle: Kapelle 4). Es handelt sich um die erste Grabstätte des Vereins, auf welcher von 1995 – 1997 beigesetzt wurde. Am 31.12.2022 lief die 25-jährige Ruhezeit nach der letzten Beisetzung auf dieser ersten Grabstätte unseres Vereines ab und der Patenschaftsvertrag endete. Das Grabmal wird dauerhaft an seinem jetzigen Standort verbleiben, da es vom Friedhof als erhaltenswert eingestuft wurde und unter Denkmalschutz steht. 

Bevor Sie die Entscheidung treffen, einen Angehörigen auf der MEMENTO-Grabstätte bestatten zu lassen oder Ihre eigene Bestattung als Vorsorge zu planen, möchten wie Sie über die Kosten und einige Besonderheiten informieren:

MEMENTO berechnet für seine Grabplätze zurzeit:

1.500, — € für einen Urnengrabplatz     1.900, — € für einen Sarggrabplatz

(beides jeweils inkl. Namensnachtrag*)

* Der Name wird zu Totensonntag im Namensfeld der aktuellen Grabplatte ergänzt.

Um auf unseren Grabstätten beigesetzt zu werden, ist eine entsprechende Verfügung zu Lebzeiten zwar bei uns nicht vorgeschrieben, aber sicher sehr sinnvoll. Jegliche Art der Vorsorge entlastet die Hinterbliebenen, nicht nur finanziell, auch in Zeiten der Trauer sind wichtige Entscheidungen im Sinne der/des Verstorbenen bereits getroffen worden.

Auch gibt es die Möglichkeit im Rahmen eines Vorsorgevertrages mit MEMENTO e.V. bereits zu Lebzeiten die zurzeit € 1.500,00 für einen Urnengrabplatz, bzw. € 1.900,00 für einen Sarggrabplatz einzuzahlen. (Auf Wunsch auch per Ratenzahlung.) Dies ist ebenfalls nicht vorgeschrieben, um auf den Gemeinschaftsgrabstätten beigesetzt werden zu können. Sondern lediglich ein Angebot, das einige Interessenten*innen gerne für sich in Anspruch nehmen. Alle eingezahlten Grabplatzvorsorgebeträge werden auf einem separaten Vereinskonto treuhänderisch von MEMENTO e.V. verwaltet und im jährlichen Jahresabschlussbericht der Vereinsbuchhaltung gesondert ausgewiesen.

Für die eigentliche Bestattung auf unserer Grabstätte (inkl. Trauerfeier) müssen die Angehörigen der Verstorbenen dann jeweils ein Beerdigungsinstitut nach eigener Wahl selbständig beauftragen und natürlich auch separat bezahlen. Falls die Verstorbenen selbst nicht schon zu Lebzeiten einen Bestattungs-Vorsorgevertrag mit einem Institut ihrer Wahl abgeschlossen und bezahlt hatten.

Die Dauer der Ruhefristen der Urnen- und Sarggrabplätze wird vom Unternehmen Hamburger Friedhöfe AöR festgelegt. Bei diesem ist auch der Friedhof Ohlsdorf angegliedert. Zurzeit beträgt die Ruhezeit 25 Jahre und beginnt mit dem Jahr des Beisetzungsfalles. Im Falle einer Verkürzung oder Verlängerung dieser momentanen Ruhezeit durch die Hamburger Friedhöfe AöR würde die entsprechende Änderung automatisch mit sofortiger Wirkung auch für alle Urnen- und Sargplätze auf den Gemeinschaftsgrabstätten des MEMENTO e.V. Anwendung finden.

Da es sich bei unseren Rasengrabstätten um Gemeinschaftsgräber handelt, ist das Aufstellen von einzelnen Namenssteinen oder Einzelbepflanzungen nicht möglich.

Gestecke und Blumen können in der vorhandenen Blumenablage abgelegt werden. Wir bitten aber herzlich davon abzusehen, dort Pflanzen ohne Topf einzupflanzen, da dieses laut den strengen Gestaltungsrichtlinien des Friedhofs nicht gestattet ist und die Erde des Wurzelballens den speziellen Quarzsand innerhalb der Blumenablage auch entsprechend verschmutzen würde. Selbstverständlich ist es auch überall auf der Rasenfläche gestattet Blumen oder Gestecke abzulegen. Also auch direkt über der Stelle, in welcher der/die Angehörige bestattet wurde.

Auf dem gesonderten Gedenkstein “IN MEMORIAM” wird an Menschen erinnert, die nicht auf unseren Grabstätten beigesetzt worden waren, sondern in mittlerweile abgelaufenen Einzelgräbern auf verschiedenen Hamburger Friedhöfen. Nach dem Ablauf dieser Gräber sollten die Namen nicht in Vergessenheit geraten, um diesen Personen weiterhin gedenken zu können. Auf der „IN- MEMORIAM-Tafel“ können gegen Erstattung der Kosten jederzeit zusätzliche Namen von Verstorbenen aufgenommen werden, wenn deren Einzelgrabstätten ablaufen und nicht verlängert werden sollen oder können.

Wenn interessierte Angehörige oder Freunde dem Verein Ihre Erreichbarkeit (Anschrift oder Mailadresse) hinterlassen, werden diese jeweils am Pfingstmontag sowie Totensonntag zu einer Gedenkveranstaltung eingeladen (Treffpunkt: 14.00 Uhr / Kapelle 7). Dabei wird die Grabstätte MEMENTO II besucht. Zum Totensonntag werden auch die Namen der Verstorbenen verlesen

Nach diesen Grabbegängnissen besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit Angehörigen und Freunden ein Café in der Nähe des Friedhofs aufzusuchen.

Wir danken Ihnen sehr für Ihr Interesse und stehen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Lienau-Becker    (1. Vorsitzender)

André Beneke                     (2. Vorsitzender)